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Steuerung des QR-Codes im Mahnungsdruck

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Mir ist aufgefallen, dass in einem Mahnverfahren trotz beigefügtem Rechnungsbeleg mit QR-Code der QR-Code zusätzlich im Mahnungsformular eingeblendet werden muss, damit dieser überhaupt mitgedruckt wird.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der QR-Code nicht direkt aus der Kopftabelle gelesen werden könnte.

Über das Feld „QR-Rechnungsnummer“ bzw. die Rechnungsnummer im Kopf sollte es grundsätzlich möglich sein, den QR-Code eindeutig zuzuordnen, ohne dass dieser zwingend im Mahnungsformular eingeblendet werden muss.

4 months ago